Hinweise zur Winterausrüstung
Stand 2006
 Schneeketten
Jeder, der vorhat, in den Wintermonaten in die Berge zu fahren, sollte
auch darüber nachdenken, ob es nicht sinnvoll ist, ein Paar Schneeketten mitzuführen. Damit kommt man in aller Regel bei Schnee und Eis auch
dann noch weiter, wenn auch die Winterreifen versagen.
 Schneeketten gibt es entweder zu kaufen oder bei Automobilclubs zu mieten,
 was sich immer dann anbietet, wenn man nur selten in schneereiche, bergige  Landschaften fährt.

 Generell müssen Schneeketten überall dort angelegt  werden, wo ein Schild darauf hinweist.
 Auch Fahrer von Allradfahrzeugen haben dann auf  mindestens einer Antriebsache Ketten aufzuziehen.

Es kann aber für bestimmte Straßenabschnitte durch straßenpolizeiliche Anordnung eine Winterreifenpflicht verfügt werden (erkennbar durch Zusatztafel an Verkehrszeichen wie z.B. "Winterausrüstung erforderlich"). In diesem Fall ist das Befahren des Straßenabschnittes nur mit einer entsprechenden Ausrüstung (Winterreifen) zulässig.

   Vorgaben einiger Alpenländer

 

Schweiz
Eine grundsätzliche Winterreifenpflicht gibt es in der Schweiz nicht, diese werden jedoch empfohlen. Wer auf verschneiten Straßen mit Sommerreifen unterwegs ist, haftet bei einem Unfall zu einem erheblichen Teil mit.
Auch in der Schweiz kann die Benutzung von Schneeketten (an mindestens zwei Antriebsrädern der gleichen Achse) vorgeschrieben sein. Auch Allradfahrzeuge sind von der Kettenpflicht dann nicht befreit.
Ausnahme: Im Kanton Graubünden dürfen allradangetriebene Fahrzeuge die wichtigsten Straßen in die Wintersportgebiete auch ohne Schneeketten befahren.
 
   

 

Italien
Bei entsprechenden Witterungsverhältnissen können Winterreifen für einzelne Streckenabschnitte kurzfristig vorgeschrieben sein.
Für die Benutzung von Schneeketten gibt es keine besonderen Vorschriften.
 
   
 

Österreich
Eine generelle Winterreifenpflicht gibt es nicht. Allerdings kann das Fahren mit Winterreifen für stark verschneite Bergstraßen angeordnet werden. Winterreifen (oder Ganzjahresreifen mit der Kennung M+S) müssen dann eine Profiltiefe von mindestens vier Millimeter haben. Auf die Winterreifenpflicht weist in der Regel ein Durchfahr-Verbotsschild mit dem Zusatz "Ausgenommen Fahrzeuge mit Winterausrüstung" hin.
Eine Schneekettenpflicht wird durch ein entsprechendes Verkehrszeichen angezeigt. Schneeketten müssen auf den Antriebsrädern des Fahrzeugs angebracht werden. Bei Allradfahrzeugen sind Ketten auf mindestens zwei Antriebsräder zu montieren.
 
   

 

Frankreich
Auf Gebirgsstraßen müssen Winterreifen benutzt werden, wenn entsprechende Schilder darauf hinweisen.
Verkehrszeichen können auf diesen Straßen auch das Anlegen von Ketten signalisieren.
 
   

 

Deutschland
In Deutschland sind Winterreifen noch nicht gesetzlich vorgeschrieben. Aber:
Durch die 40. Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechlicher Vorschriften wurde zum 01.05.2006 durch § 2 Abs. 3 a StVO geregelt, dass die Bereifung den Wetterverhältnissen angepasst sein muss. Bei Fahrten mit Sommerreifen kann es daher versicherungsrechtliche Probleme geben, insbesondere in der Vollkaskoversicherung.
Generell müssen Schneeketten überall dort angelegt werden, wo ein Schild darauf hinweist. Auch Fahrer von Allradfahrzeugen haben dann auf mindestens einer Antriebsachse Ketten aufzuziehen.